Ihr Online-Wegweiser zu Ihrem Strafregisterauszug

Ihr Strafregisterauszug - mithilfe unseres Online-Wegweiser einfach und bequem von zu Hause online anfordern.

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Sie brauchen Ihren Strafregisterauszug (Strafrefregisterbescheinigung / Leumundszeugnis) z.B. für Ihren Dienstgeber? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir freuen uns, Ihnen mittels unseres Online-Wegweisers sämtliche Informationen zur Beantragung Ihres Strafregisterauszuges bzw. Strafregisterbescheinigung in der Republik Österreich zur Verfügung stellen zu dürfen. Folgen Sie einfach unserer Anleitung!


Wissenswertes

 

Es ist möglich, das Strafregisterauszug auch online zu beantragen. Das erspart den Weg zum Amt, aber auch die Behörden werden entlastet. Der Preis für unser Anleitung als Ratgeber im PDF-Format, welches Sie nach der Bestellung erhalten, beträgt 20,00 EUR.

 

Wer sich für eine Onlinebeantragung entscheidet, kann ein Strafregisterauszug schnell und bequem beantragen. In unserer Ratgeber erfahren Sie, was hierfür benötigt wird, z.B. ein Kartenlesegerät für das Lesen des Personalausweises.

 

Ein Strafregisterauszug aus Österreich hat zwar kein Ablauf- oder Gültigkeitsdatum, es sollte aber dennoch darauf geachtet werden, dass es nicht älter als ein Jahr ist. Für genauere Fragen wird empfohlen beim Arbeitgeber nachzufragen, was genau benötigt wird.

Offiziell gibt es vier unterschiedliche Arten von Strafregisterauszüge:


• das Privatführungszeugnis, das für private Zwecke sowie einen privaten Arbeitgeber verwendet wird. Es wird an die private Meldeadresse versendet.


• das Behördenführungszeugnis, das behördlichen Zwecken dient und neben strafgerichtlichen Urteilen auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen enthält, wie zum Beispiel den Entzug eines Gewerbescheines. Das Behördenführungszeugnis lässt sich zuvor einsehen. Es wird an die betreffende Behörde versendet, deren Adresse bei Antragstellung mit angegeben werden muss.


• das erweiterte Registerauszug, das für Personen ausgestellt wird, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind. Eine schriftliche Bestätigung der Stelle, die das erweiterte Strafregisterauszug benötigt, ist dem Amt vorzulegen.


• das erweiterte, das von in Österreich lebenden Bewohnern eines anderen Mitgliedstaates der EU angefordert werden kann und auch Straftaten aufführt, die im Herkunftsland begangen wurden.

Benötigt eine Behörde ein erweitertes Strafregisterbescheinigung, lassen sich daraus immer die Gerichtsbeschlüsse ableiten, wie zum Beispiel eine Anordnung zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Löschfristen für Eintragungen ins Zentralregister, die ebenfalls im Strafregisterauszug erscheinen, richten sich nach der Höhe der verhängten Verurteilungen. In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Nichtaufnahme von Verurteilungen in das Strafregisterauszug schriftlich beantragt werden. Dies lässt sich unter Angabe einer genauen Begründung, mit der Einreichung sämtlicher Personalien sowie einer vollständigen Darstellung der Lebenssituation in manchen Fällen erfolgreich durchsetzen.

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